Demonstration „extrem_ist_in – Gegen sächsische Demokratie und die Kriminalisierung von Antifaschismus“ am Freitag, dem 17.02.2012 um 18 Uhr in Dresden.
Mehr unter: www.left-action.de/antifa
Mobilisierung gegen den Nazi-Aufmarsch am 18.02.2012
Demonstration „extrem_ist_in – Gegen sächsische Demokratie und die Kriminalisierung von Antifaschismus“ am Freitag, dem 17.02.2012 um 18 Uhr in Dresden.
Mehr unter: www.left-action.de/antifa
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es am 18. (und 11.) Februar 2012 keinen Nazi-Großaufmarsch in Dresden geben. Wie zuletzt 2007 verzichten die Nazis auf den Aufmarsch an einem Wochenendtermin in der Nähe des 13. Februar. Dieser nationalsozialistische Rückzug ist Ergebnis entschlossener antifaschistischen Praxis.
Der Ton in der Naziszene wurde zuletzt rauer: die Konfusion über die Frage, ob denn nun am 18.02.2012 der Großaufmarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) stattfinden wird, führte zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen und Anfeindungen. Die Informationslage stellt sich derzeit wie folgt dar:
1. Der stellvertretende JLO-Bundesführer und Versammlungsanmelder Kai Pfürstinger hat bekannt gegeben, dass keine Demonstration organisiert wird. Die existierende Anmeldung für den 18.02.2012 werde nach seiner Aussage nur noch aufrecht erhalten, um die antifaschistische Mobilisierung ins Leere laufen zu lassen. Eine öffentliche Zurücknahme der Anmeldung sei aus diesem Grund erst Anfang Februar geplant.
2. Das „Aktionsbündnis gegen das Vergessen“ (AgV) und dessen lokaler Hauptakteur Maik Müller verweigern öffentlich jede Verantwortung für den 18. Februar und verweisen ausschließlich an die JLO. Der eigene Arbeitsschwerpunkt sei lediglich der 13. Februar, für alles weitere habe man „ehrlich gesagt auch gar keine Zeit“.
3. Es gibt bis heute keine ernstzunehmende Nazimobilisierung für den 18. Februar 2012. Eine – möglicherweise die einzige – Ankündigung auf der lokalen Nazi-Homepage netzwerkmitte.com wurde Anfang Januar aus dem Net genommen, nachdem sich öffentlich beschwert wurde, dass zur Anmeldung keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden.
4. Für den 18. Februar 2012 wird bereits eine andere Veranstaltung beworben. Die Jungen Nationaldemokraten (JN) Leipzig laden an diesem Tag zu einer Faschingsfeier ein. In der JN Leipzig organisieren sich Teile der Struktur, die in den vergangenen Jahren unter anderem für den Ordnerdienst beim JLO-Großaufmarsch verantwortlich waren. Das demonstrative Wegbleiben zeigt, dass die JLO hier nicht mit Unterstützung rechnen kann.
5. Bereits vor zwei Jahren (13. Februar 2010) wurde deutlich, dass die JLO nicht in der Lage ist, auf kurzfristige, außergewöhnliche Situationen zu reagieren. Die Blockaden um den Startpunkt der Nazis am Bahnhof Dresden-Neustadt überforderten die Organisatoren und zeigten deren Handlungsunfähigkeit. Sie war darauf angewiesen, dass spontan Kader der sogenannten Freien Kräfte organisierend eingriffen und so ein völliges Chaos innerhalb der 6.500 Nazis verhinderten.
6. Das im letzten Jahr (19. Februar 2011) gescheiterte Konzept mehrerer Aufmärsche wurde organisatorisch wesentlich durch „Freie Kräfte“ getragen. Im Nachhinein erklärten sie jedoch den offenen Bruch mit dem „Ein-Mann-Betrieb“ JLO. Das Aktionsbündnis gegen das Vergessen (AgV) schrieb in seiner Auswertung in Bezug auf die JLO: „Innerlich tote Scheinorganisationen aber, welche das Gedenken an die Toten unseres Volkes als letzte Existenzberechtigung missbrauchen, sind fehl am Platze!“ Das erklärte und auch umgesetzte Ziel war nun, die JLO aus der Organisation des Fackelmarsches am Abend des 13. Februar zu drängen.
7. Die NPD, die – zumindest theoretisch – ersatzweise organisierend einspringen könnte, kann und will sich keine Demonstration erlauben, bei der die ernstzunehmende Gefahr einer gewalttätigen Eskalation besteht. Bilder von Auseinandersetzungen zwischen Nazis und Polizei bzw. Gegendemonstrant_innen passen nicht zum propagierten Kurs der „seriösen Radikalität“. Hinzu kommt, dass auch hier die organisatorische Leistungsfähigkeit begrenzt ist. Die Umstrukturierung an der Bundesspitze, die desolate finanzielle Lage und ein drohendes Verbotsverfahren nehmen alle Aufmerksamkeit in Anspruch. In dieser Situation ist es für die NPD komfortabler auf die Demonstration des AgV am Abend des 13. Februars zu setzen.
Das sich ergebende Bild ist:
Die „Freien Kräfte“ wollen keine Demonstration am 18. und die JLO kann keine Demonstration am 18. organisieren. Die NPD hält sich zurück, taktiert und beteiligt sich dort, wo der Aufwand gering und der mediale Nutzen möglichst kalkulierbar ist. Auch wenn ein nicht geringes Potential der bundesdeutschen rechten Szene auf den Wochenendaufmarsch wartet, die bisher bekannte Großdemonstration fällt flach. Spontane Aktionen – sowohl in Dresden, als auch in anderen Städten – sind folgerichtig nicht ausgeschlossen, aber allenfalls in einem wesentlich kleineren Rahmen realistisch.
Der Rückzug der Nazis vom Wochenendtermin ist aber auch das Ergebnis der entschlossenen antifaschistischen Praxis in den vergangenen Jahren. Es ist das Ergebnis einer bundesweiten Mobilisierung, die mit Blockaden und dezentralen Aktionen den organisatorischen Aufwand für die Nazis enorm steigerte und den Aufmarsch der Nazis letztlich verhinderte. Diesen Erfolg kann sich nicht die Stadt Dresden und auch nicht der Freistaat Sachsen anheften, gegen deren Widerstand die Verhinderung des Naziaufmarsches durchgesetzt werden musste.
Trotz des Erfolges ist 2012 nicht gelaufen: Der Fackelmarsch in den Abendstunden des 13. Februars wird für die Naziszene weiter an Relevanz gewinnen. Bereits im letzten Jahr demonstrierten etwa 2.000 Nazis abgeschirmt von tausenden Polizisten durch die Dresdner Südvorstadt. Die Stadt zieht sich mit der Menschenkette auf symbolisches Zeichensetzen zurück. Die schwarz-gelbe Staatsregierung setzt erneut auf die Einschränkung des Versammlungsrechts. Wie eh und je mauert die Stadtverwaltung in Bezug auf die Naziroute, um Proteste zu erschweren. Auf dem Heidefriedhof werden Vertreter der demokratischen Parteien gemeinsam mit Nazis ein „würdevolles Gedenken“ begehen.
Ohne Frage, es gibt noch reichlich zu tun. Klar ist aber auch, unsere Antwort wird die richtige sein: Antifaschismus!
Fundort: Venceremos

die neuesten Informationen zu den Protesten dagegen und einen Verkauf der Busfahrkarten!
24. Januar 2012
FranzK Reutlingen
19 Uhr
1. Februar 2012
Schelling-Hausbar
20 Uhr
3. Februar 2012
Zelle Reutlingen
20 Uhr
Danach: Party!!!

Hier mal die Preise für die Buskarten nach Dresden:
25 Euro Solizuschlag
20 Euro normal
15 Euro ermäßigt
PS: Niemand soll wegen Armut daheim bleiben müssen, wir lassen mit uns reden.
Wann: Freitag, 03.02.12
Wo: Zelle Reutlingen
Infoveranstaltung + Bustickets: 20:00 Uhr
Wie jedes Jahr versuchen auch 2012 wieder tausende (Neo-)Nazis unter dem Schutz der Polizei durch Dresden zu marschieren. Dabei versuchen sie die Nazis, die 1945 bei der Bombardierung Dresdens umgekommen sind, als Opfer darzustellen. Dieser Verfälschung der Geschichte gilt es entschlossen entgegen zu treten. Knüpfen wir an die erfolgreichen Blockaden der letzten 2 Jahre an und fahren erneut zahlreich nach Dresden. Keine Basis für Geschichtsverfälschung und rechte Umtriebe!

Dieses Jahr fuhr auch ein Bus aus der Region Tübingen-Reutlingen mit über 50 Antifaschistinnen und Antifaschisten zu den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011. Ähnlich wie im letzten Jahr wurde der Nazi-Aufmarsch auch in diesem Jahr erfolgreich verhindert.
Mindestens 16 Teilnehmer_innen an den antifaschistischen Protesten in Dresden aus der Region Tübingen und Reutlingen erhielten Post nun kürzlich mit einer Vorladung bei der Polizei zu erscheinen und sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen. Der Vorwurf lautet auf schweren Landfriedensbruch.
Diese Versuche sind Teil des durchschaubaren Versuchs nachholend die massiven Rechtsbrüche der Behörden in Dresden zu rechtfertigen, junge Antifaschist_innen einzuschüchtern und allgemein antifaschistische Zivilcourage zu kriminalisieren.Ein Skandal jagt den nächsten was die staatliche Repression gegen die antifaschistischen Proteste um den 13. Februar herum in Dresden angeht.
Bereits im letzten Jahr erfolgten Hausdurchsuchungen wegen Mobilisierungs-Plakaten auf denen zu zivilen Ungehorsam, nämlich zum Blockieren des europaweit größten Nazi-Aufmarsches, aufgerufen wurde. Betroffen von den Razzien waren u.a. der Kreuzberger Antifaversandhandel „Red Stuff“ und ein Informationsbüro des Blockade-Bündnisses in der sächsischen Landesgeschäftsstelle der Partei „Die Linke“.Dieses Jahr setzte sich diese Kriminalisierung fort. Der Gedenkrundgang „Täterspuren“ in der Dresdner Altstadt am 13. Februar 2011 wurde verboten und am Abend des 19. Februar 2011 führte die Polizei eine Razzia im Pressebüro des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ durch. Dabei verschafften sich Polizist_innen gewaltsam Zutritt zum „Haus der Begegnung“ und durchsuchten alle Räumlichkeiten. Die Anwesenden wurden gezwungen, sich nackt auszuziehen und sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen. Die eingesetzten Polizeibeamt_innen konnten keinen Durchsuchungsbefehl vorlegen.
Die hektische Betriebsamkeit der Polizei fand sich aber nicht an jeder Stelle, so konnten beispielsweise am 19. Februar 2011 unter den Augen der Beamt_innen Nazis das linke Wohnprojekt „Praxis“ in Dresden angreifen.Mittlerweile ist auch heraus gekommen, dass während der Demonstrationen am 19. Februar diesen Jahres die Handy-Daten ganzer Stadtteile überwacht und erfasst wurden. Dadurch gerieten die sächsischen Behörden massiv in die Kritik von Bürgerrechtler_innen und des sächsischen Datenschutzbeauftragten.
Die Repressions-Organe reagierten auf die zunehmende öffentliche Kritik mit einer so genannten Vorwärtsverteidigung. Erkennbar aus dieser Kritik und dem entstehenden Druck heraus mussten nun Ermittlungsergebnisse produziert werden, um das Vorgehen mit Polizeistaats-Methoden im Nachhinein noch zu rechtfertigen.
Zuerst wurde eine Razzia gegen einen antifaschistisch engagierten Jugendpfarrer in Thüringen unter hanebüchenen Vorwürfen ausgeführt, dann folgten bundesweit weitere Hausdurchsuchungen. In Stuttgart waren davon am 28. September 2011 vier Wohnungen betroffen. Hier wurden Privatwohnungen am Morgen von maskierten Polizist_innen mit vorgehaltener Waffe gestürmt. Im Zusammenhang mit diesen Razzien fand eine weitere Hausdurchsuchung auch hier in der Region statt.Betroffene, die noch keinen Kontakt zu solidarischen Strukturen in der Region haben werden dringend aufgefordert, sich per Email bei der „Revolutionären Alternative Reutlingen“ (Email:
mail{ät}antifa-reutlingen.com, PGP-Schlüssel auf Homepage) zu melden.
Betroffenen wird dringend angeraten gegen die Vorladung zur ED-Behandung Einspruch zu erheben. Eine genaue Anleitung dazu, findet sich hier: https://linksunten.indymedia.org/de/node/48771Antifaschismus bleibt legitim!
Fundort: Indymedia-Linksunten

Einschätzungen zu den staatlichen Reaktionen auf die antifaschistischen Aktivitäten zum 13. und 19. Februar 2011 gegen den (ehemals) größten Neonaziaufmarsch Europas
Im Februar 2011 haben in Dresden vielfältige, von einem breiten antifaschistischen Bündnis getragene Aktivitäten stattgefunden. Dabei ist es am 19. Februar 2011 erneut gelungen, den größten Neonaziaufmarsch in Europa zu verhindern. Was in der öffentlichen Debatte als großer Erfolg der Zivilgesellschaft gegen die extreme Rechte wahrgenommen wurde, ist den sächsischen Sicherheitsbehörden ein Dorn im Auge. Das zivilgesellschaftliche Engagement ist zu selbstbestimmt, zu innovativ und politisch erfolgreich. Statt wohlwollender Unterstützung gehen die Sicherheitsbehörden massiv gegen die antifaschistischen Aktivitäten vor.
Die präventiven und repressiven Maßnahmen haben 2011 eine ungeahnte Qualität und ein neues Ausmaß erreicht. Die Summe der Beispiele macht nicht nur deutlich, mit welcher Vehemenz staatliche Stellen in Sachsen gegen AntifaschistInnen vorgehen. Sie zeigt auch in eindrucksvoller Weise, wie flexibel der Rechtsstaat sein kann, wenn die Staatsräson es verlangt – nicht nur an einzelnen Punkten, sondern systematisch. Das von einem obrigkeitsstaatlichen Geist geprägte sächsische Vorgehen darf nicht Schule machen. Hier liegt ein wesentliches Feld kommender politischer Auseinandersetzungen, nicht nur für die Bürgerrechtsbewegung.
Versammlungsfreiheit nur für Neonazis
Für den 13. und 19. Februar 2011 hatte die Dresdener Stadtverwaltung in Absprache mit der Polizeidirektion Dresden ein vollständiges Versammlungsverbot für zivilgesellschaftliche und antifaschistische Kräfte auf der Altstädter Seite der Elbe erlassen, auf die der Neonaziaufmarsch von der Versammlungsbehörde verlegt worden war. Das von der Polizeidirektion Dresden in Absprache mit der Versammlungsbehörde schon am 14. Februar 2010 angewandte Trennungskonzept sah vor, dass die „gegnerischen Lager“ durch eine natürliche Barriere in Form der Elbe voneinander getrennt werden sollten.
Sämtliche Protestveranstaltungen, die auf der „falschen“ Seite angemeldet wurden, wurden örtlich „wegbeauflagt“. Eine Einzelfallprüfung wurde nicht vorgenommen. Dies sollte bezwecken, dass sich am 13. und 19. Februar 2011 in einem Gebiet mit rund 300.000 EinwohnerInnen ausschließlich AnhängerInnen der extremen Rechten versammeln können. Ein derart weiträumiges innerstädtisches Versammlungsverbot zur Durchsetzung eines Neonaziaufmarsches dürfte wohl bisher einmalig gewesen sein.
Die Argumentation der Behörde, nur durch eine natürliche Barriere die gegnerischen Lager trennen und dadurch Ausschreitungen und eventuelle Störungen des Neonaziaufmarsches verhindern zu können, erscheint dabei als vorgeschoben. Nicht nur die von der Stadt für den 13. Februar 2011 mitinitiierte Menschenkette, die sowohl die Alt- als auch die Neustädter Seite umfasste, sondern auch die kirchlichen Mahnwachen am 13. und 19. Februar 2011 waren von dem Versammlungsverbot ausdrücklich nicht betroffen. Eine solche Maßnahme auf der Altstädter Seite war für die Versammlungsbehörde politisch nicht durchsetzbar. Die Absperrung der Brücken und damit eine rigorose Durchsetzung des Trennungskonzeptes konnten also von vorneherein nicht erfolgen. Auch intern begründete die Polizeidirektion Dresden ein derart weiträumiges Versammlungsverbot nicht mit einer Abwehr von konkreten und unmittelbaren Gefahren, sondern lediglich mit der Notwendigkeit eines dadurch eröffneten polizeitaktischen Handlungsraums.
Die obrigkeitsstaatliche Art, Auflagen zu erlassen, hatte also lediglich das Ziel, die Arbeit der Polizei zu erleichtern, den Neonaziaufmarsch möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen und zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Protest in Hör- und Sichtweite zu unterbinden. Versuche, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der GegendemonstrantInnen zu gewährleisten, wurden von der Dresdner Behörden nicht unternommen.
Unbedingte Kriminalisierung von Blockaden
Die antifaschistischen Proteste, denen es gleichwohl gelang, den Neonaziaufmarsch zu verhindern, waren geprägt von Blockaden als Formen des zivilen Ungehorsams. Die Dresdner Strafverfolgungsbehörden lassen es sich dennoch nicht nehmen, diese Aktionen strafrechtlich zu verfolgen. AntifaschistInnen werden nach § 21 Versammlungsgesetz kriminalisiert, weil sie durch ihre körperliche Präsenz an einem bestimmten Ort ihren Willen zum Ausdruck gebracht haben, die Neonazis nicht marschieren zulassen.
Von diesem politischen Vorgehen lässt sich die Staatsanwaltschaft Dresden auch nicht dadurch abbringen, dass das Sächsische Versammlungsgesetz durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof im April 2011 rückwirkend für nichtig erklärt worden ist und daher am 19. Februar 2011 keine Geltung hatte. Die nunmehr durch die Staatsanwaltschaft Dresden vorgenommene Anwendung des § 21 des Versammlungsgesetzes des Bundes stellt einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte Rückwirkungsverbot dar. Es verstößt zugleich gegen das Bestimmtheitsgebot, weil das Bundesversammlungsgesetz einen höheren Strafrahmen vorsieht. Sie stellt sich damit bewusst und offen gegen den zentralen strafrechtlichen Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ aus Artikel 103 Abs. 2 des Grundgesetzes. Danach darf eine Handlung nur bestraft werden, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung gesetzlich verboten war. Das ist für den 19. Februar 2011 nicht der Fall, da das Sächsische Versammlungsgesetz nichtig ist und das Bundesversammlungsgesetz zu diesem Zeitpunkt bereits außer Kraft gesetzt war.
Immunität gilt nicht bei praktiziertem Antifaschismus
Wohl einmalig in der deutschen Nachkriegsgeschichte dürften auch die Fälle von Bodo Ramelow und Dr. André Hahn sein. Den Vorsitzenden der Fraktionen der LINKEN im sächsischen und thüringischen Landtag wurde mit den Stimmen von FDP und CDU, in Sachsen sogar gemeinsam mit der NPD, die parlamentarische Immunität genommen, weil sie am 14. Februar 2010 an Versammlungen gegen Neonazis teilgenommen hatten.
Ein „elektronischer Polizeikessel“ (Wolf Wetzel)
Die sächsischen Sicherheitsbehörden wollen den antifaschistischen Protest um jeden Preis unter ihre Kontrolle bekommen. Zu diesem Zweck haben sie eine Bespitzelungsaktion gestartet, die in ihrem Umfang in der Bundesrepublik ohne Beispiel ist. Rund um den 19. Februar 2011 wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden bei mehreren Dutzend Funkzellen, insbesondere in der Dresdner Südvorstadt, alle an diesem Tag angefallenen Telekommunikationsverkehrsdaten abgefragt. Dies führte zur Erhebung von insgesamt mehr als einer Million Datensätzen. Von über 54.000 Mobilfunknutzern wurden die persönlichen Stammdaten erhoben. Betroffen war das Gebiet, in dem sich an diesem Tag ein vielfältiges Versammlungsgeschehen abspielte und sich bekanntlich – neben Tausenden von DemonstrantInnen – Abgeordnete, Geistliche, RechtsanwältInnen, JournalistInnen und sonstigen BerufsgeheimnisträgerInnen aufhielten.
Weder Polizei oder Staatsanwaltschaft noch das die Maßnahme anordnende Amtsgericht sahen hierin ein Problem. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung wurde nicht vorgenommen. Sonst wäre schnell deutlich geworden, dass bereits Dauer und Umfang der Maßnahme deren Rechtswidrigkeit indiziert – ganz abgesehen davon, dass sie die Totalerfassung einer von Artikel 8 des Grundgesetzes geschützten Versammlung bedeutete.
Nach den Maßstäben eines sächsischen Rechtsstaats scheint die Funkzellenabfrage ein Standardinstrument zu sein, dessen Einsatz niemals an einer Unverhältnismäßigkeit scheitern könnte. Die Grundrechtsferne der zuständigen Strafverfolgungsbehörden wurde durch die Untersuchung des sächsischen Datenschutzbeauftragten zu den Funkzellenabfragen manifest. In seinem Bericht wird ein Schreiben der Polizeidirektion Dresden zitiert, wonach sie einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der betroffenen Personen mit dem Argument ablehnt, wegen der Heimlichkeit der Maßnahme würden die Betroffenen doch überhaupt nicht von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abgehalten.
Das Konstrukt einer kriminellen Vereinigung
Im Laufe des Jahres 2010 genügte es den sächsischen Sicherheitsbehörden aber nicht mehr, direkt gegen die antifaschistischen Proteste rund um den 13. Februar vorzugehen. Sie wollten die antifaschistischen Aktivitäten nachdrücklich bekämpfen und entsprechend kontinuierlich gegen alle Personen und Strukturen vorgehen, die tatsächlich oder scheinbar den Protest tragen. Zu diesem Zweck konstruierten die Dresdner Strafverfolgungsbehörden eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB. Damit standen und stehen ihnen quasi alle Ermittlungs- und Ausforschungsinstrumente zur Verfügung, die das deutsche Strafverfahren zu bieten hat.
Bei der Konstruktion der kriminellen Vereinigung bewiesen die Sicherheitsbehörden ein erstaunliches Maß an Kreativität, Weitsicht und Kaltschnäuzigkeit. Einzelne in Gruppen verübte Straftaten zu unterschiedlichen Zeiten an verschiedenen Orten wurden kurzerhand als Straftaten einer nicht näher definierten kriminellen Vereinigung deklariert. Keine Rolle spielte es, dass kaum einer der TäterInnen an den jeweiligen Tatorten identifiziert werden konnte. Zu Mitgliedern der Vereinigung wurden diejenigen erkoren, von denen die Staatsanwaltschaft Dresden ausging, dass sie der sächsischen Antifa-Szene angehören. Die Annahme, dass es sich dabei um eine Vereinigung im Sinne des § 129 StGB handele, wurde mit der augenscheinlichen körperlichen Fitness der vermeintlichen TäterInnen begründet. Aus der Tatsache, dass bei den Taten keine Kommandos gegeben wurden, leitet die Staatsanwaltschaft zudem ein bestimmtes „Kennverhältnis“ ab. Mitglied in dieser Vereinigung soll übrigens auch der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König sein, der zwar nicht für seine körperliche Fitness, aber für seine Megafon- und Lautsprecherdurchsagen bei Demonstrationen bekannt ist.
Sächsische Maßstäbe
Die zuständigen Sicherheitsbehörden, allen voran Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden, versuchen mit allen Mitteln, gegen die antifaschistischen Proteste vorzugehen. Die martialische Razzia im Haus der Begegnung am 19. Februar 2011, der Einsatz von Pepperballgeschossen gegen AntifaschistInnen, die Überwachung aus der Luft mit Drohnen, der Einsatz von Wasserwerfern bei Minusgraden gegen nicht gewalttätige Menschenmengen und die bundesweit durchgeführten Durchsuchungen bei AktivistInnen sind weitere Beispiele hierfür. Es geht darum, sämtliche Facetten des Protestes zu kriminalisieren, die sich nicht auf die Teilnahme an einer Menschenkette weitab vom Neonaziaufmarsch reduzieren lassen. Sie scheinen für die Behörden das eigentliche Problem zu sein, nicht der (ehemals) größte Neonaziaufmarsch Europas.
Exemplarisch für dieses Vorgehen steht die Einschätzung der Polizeidirektion Dresden, dass es sich bei der Blockade von Neonaziaufmärschen um eine „Straftat von erheblicher Bedeutung“ handelt. Neben dem militanten Antifaschismus wird vor allem das Konzept der Blockaden ins Visier der Ordnungsbehörden und des politischen Konservatismus genommen. Das Durchfließen von Polizeikräften wird von dieser Allianz als Gewalttätigkeit diffamiert und es werden entsprechende Konsequenzen gefordert. Gleichzeitig geraten diejenigen ins Visier, die Menschen aufgefordert haben sollen, durch die Polizeiketten hindurch zu den Blockaden zu kommen. Polizei und Staatsanwaltschaft zielen damit ausdrücklich auf das Aktionsbild und den Aktionskonsens des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ ab.
In dieser politischen Auseinandersetzung sind die sächsischen Sicherheitsbehörden offenbar zu allem bereit. Die oben angeführten Beispiele stellen nicht bloß einzelne Überschreitungen rechtsstaatlicher Grenzen dar. Sie bedeuten vielmehr eine systematische Missachtung und Umdeutung bislang geltender rechtsstaatlicher Grundsätze. In Dresden gilt offenbar ein eigenes Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis, das sich in vielen Behörden tief eingegraben zu haben scheint. Dies zeigt sich auch darin, dass die dortigen AmtsträgerInnen immun gegen jede diesbezügliche Kritik sind und ihre offensichtlich rechtswidrigen Maßnahmen gar offensiv verteidigen und weiterhin fortsetzen. Während in anderen Bundesländern angesichts der erfolgreichen Verhinderung der Neonaziaufmärsche ein leises Zurückrudern begonnen hätte, wird in Dresden eine aktive Vorwärtsverteidigung praktiziert. Dabei werden die Sicherheitsbehörden sowohl von der Allianz aus CDU, FDP und NPD unterstützt, als auch medial angefeuert durch die Sächsische Zeitung und Bild Dresden.
Bemerkenswert ist, dass es dieser konservativen Allianz in diesem Fall nicht um die Verteidigung eines besonderen Projektes, sei es eines Bahnhofs, eines Energiekonzepts oder eines Gipfeltreffens, geht, sondern darum, Europas größten Neonaziaufmarsch durchzusetzen. Während MitarbeiterInnen in demokratisch verfassten Institutionen aufatmen würden, wenn der braune Spuk sein Ende genommen hätte, tun in Dresden die Verantwortlichen alles dafür, den erfolgreichen antifaschistischen Protest als das eigentliche Problem zu diffamieren.
Wohlgemerkt, es geht hier um die Verhinderung eines Neonaziaufmarschs in einem Bundesland, in dem NaziterroristInnen und rassistische Mörder jahrelang unbehelligt von den Behörden Kapitalverbrechen planen und begehen konnten; einem Aufmarsch, der das zentrale Treffen der deutschen und europäischen Neonaziszene darstellt. Statt wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, dass durch die Aktivitäten des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ und allen anderen zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Kräften nunmehr die Möglichkeit besteht, den Neonaziaufmarsch endlich auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen, setzen die sächsischen Sicherheitsbehörden alles daran, den Neonazis den Weg freizumachen. Ob dieser Effekt politisch gewollt ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls ist er die Folge ihres Vorgehens.
Fazit
Das massive Vorgehen der sächsischen Allianz hat das Potenzial, bundesweit Schule zu machen. Sicherheitsbehörden anderer Länder und des Bundes werden die Vorgehensweise der Dresdner Strafverfolgungsbehörden sehr aufmerksam beobachten, um gegebenenfalls daraus ihre Schlussfolgerung zu ziehen. Dresden muss daher auch als Versuchslabor für das Vorgehen gegen soziale Bewegungen angesehen werden. Die politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen um das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und das damit entstehende Klima könnten bundesweit die rechtlichen und politischen Maßstäbe sicherheitsbehördlichen Handelns verschieben – sei es bei der Funkzellenabfrage, der Konstruktion krimineller Vereinigungen oder dem Vorgehen gegen zivilen Ungehorsam und andere Formen zivilgesellschaftlichen Protests.
1. Bei der Verfolgung antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Aktivitäten gegen den ehemals größten Neonaziaufmarsch in Europa greifen die Strafverfolgungsbehörden systematisch zu offensichtlich rechtswidrigen Maßnahmen. Diese Repression richtet sich nicht gegen einzelne „Gewalttäter“, sondern betrifft sämtliche Formen des Protestes gegen den Neonaziaufmarsch und die Aktionsform des zivilen Ungehorsams im Besonderen.
2. Die zuständigen Sicherheitsbehörden und das sie unterstützende mediale und politische Spektrum spielen das Spiel der Neonazis. Den Beteiligten ist bewusst, dass sie mit ihrem Vorgehen alles dafür tun, den Neonazis wieder einen Aufmarsch zu ermöglichen. Dies gilt es, zu benennen und politisch zu skandalisieren. Das Problem ist der Naziaufmarsch, nicht die Aktivitäten dagegen.
3. Die obrigkeitsstaatlich geprägten sächsischen Maßstäbe, die von der dortigen konservativen Allianz durchgesetzt werden, dürfen nicht Schule machen. Wie die Beispiele zeigen, stellen rechtsstaatliche Grundsätze nur eine sehr flexible Grenze für staatliche Macht und Willkür dar. Umso mehr folgt daraus, dass die Begrenzung und Einhegung staatlicher Macht in politischen Auseinandersetzungen täglich neu erkämpft werden muss.
4. Für den Aufmarsch 2012 in Dresden ist es umso wichtiger, dass Antifa, Zivilgesellschaft, BürgerrechtlerInnen, Gewerkschaften, parteipolitischen Organisationen und viele andere solidarisch zusammenwirken – denn es geht nicht nur um den Kampf gegen Neonazis, sondern auch um die Verteidigung von Freiheits- und Grundrechten sowie die Durchsetzung von legitimen Aktionen des zivilen Ungehorsams.
Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)
Berlin, Januar 2012
Fundort: Stellungnahme des RAV vom 5.1.2012
Nachdem mittlerweile klargeworden ist, dass das Bündnis “Dresden Nazifrei” auch in diesem Jahr an ihrem bewährten Konzept der Massenblockaden festhalten wird, gibt es auch in der Stadt immer mehr das Bestreben nach eigenen Aktionen in Sicht- und Hörweite der geplanten Aufmärsche im Februar. Eine von der Stadt beauftragte Arbeitsgruppe hatte aus diesem Grund Dresdens Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ein Motto für die parteiübergreifenden Veranstaltungen zu finden. Im Februar sollen die Aktivitäten abseits der geplanten Blockaden unter dem von einer Jury aus den zugesendeten Vorschlägen gewählten Motto: “Mit Mut, Respekt und Toleranz – Dresden bekennt Farbe” stattfinden. Der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung und Moderator der Arbeitsgruppe, Frank Richter, sieht in den knapp 100 Zuschriften “ein deutliches Zeichen dafür, wie sehr das Gedenken die Menschen in, aber auch außerhalb von Dresden bewegt”. Angesprochen auf die Blockaden meinte Richter, dass diese dennoch “kein geeignetes Mittel” seien, um sich gegen Rechte zu wehren und forderte die Blockierer stattdessen auf, “auch die entsprechenden juristischen Konsequenzen [zu] akzeptieren”. Wie schon im vergangenen Jahr plant die Stadt auch in diesem Jahr am 13. Februar um 18 Uhr eine Menschenkette, um damit das Gedenken in der historischen Altstadt vor der Vereinnahmung durch die Nazis zu schützen aber auch um an die Bombardierung der Stadt zu erinnern. Am Abend wollen dann wieder Nazis aus dem Spektrum der so genannten Freien Kräfte auf einem Trauermarsch mit Fackeln an die Bombardierung der Stadt durch die Alliierten erinnern. Für den 18. Februar ruft die Arbeitsgruppe aus Parteien, Vereine und Verbänden zu einem gemeinsamen Protest in Hör- und Sichtweite des von der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen angemeldeten Aufmarschs mit mehreren tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf.
Auch aus den Reihen der sächsischen CDU wird inzwischen offen für die Proteste gegen die Aufmärsche im Februar geworben. So betonte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich am Dienstag gegenüber der Presse, dass von Dresden “ein Signal ausgehen” soll, um damit zu zeigen, “dass es in dieser Stadt keinen Platz für Neonazis gibt”. Er erinnerte daran, dass Nazis den 13. Februar schon seit den 90er Jahren für ihren Zweck nutzen und sieht die Ursache in der Lethargie der Dresdner Bürgerschaft, die in der Vergangenheit nicht entschlossen genug war, “diesem Spuk von Anfang an ein Ende zu setzen”. Dazu lädt er Bürger aus ganz Deutschland zum friedlichen Protest nach Dresden ein um damit den Nazis zu signalisieren, dass in der sächsischen Landeshauptstadt “Rechtsextremismus in keiner Weise toleriert” wird. Eine massenhafte Teilnahme könne, so Tillich weiter, dazu beitragen, “den Wunsch der Neonazis nach weiteren Demonstrationen in Dresden verschwinden zu lassen”. In seiner kürzlich veröffentlichten Neujahrsansprache hatte Tillich auch die Fortschritte im Kampf gegen den so genannten “Rechtsextremismus” und die oft ehrenamtliche Arbeit zahlreicher Initiativen gegen Rechts gelobt. Er verzichtet jedoch darauf, sich auf die Kriminalisierung zivilgesellschaftlicher Antinaziaktivitäten und das Misstrauen, welches der Freistaat Vereinen und Initiativen gegen Rechts im vergangenen Jahr entgegengebracht hat, zu beziehen. Wie zu diesen Aussagen das offensichtliche Versagen zuständiger sächsischer Ermittlungsbehörden angesichts des jahrelangen Wirkens rechter Terroristen vom Freistaat aus passt, erwähnte er nicht.
Derweil lagen bis 12. Dezember für den Februar 2012 insgesamt 14 Anmeldungen für Versammlungen vor. Das geht aus einer kleinen Anfrage des Grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi beim Staatsministerium des Inneren hervor. Demnach hat die vom Verfassungsschutz Brandenburg als “rechtsextrem” eingestufte JLO bisher für den 11., 13. und 18. Februar Versammlungen mit jeweils 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Bereich der Dresdner Innenstadt angemeldet. Die Anmeldungen für Gegenveranstaltungen zum geplanten Nazigroßaufmarsch am 18. Februar wurden bislang durch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen, den Deutschen Gewerkschaftsbund Sachsen, dem Stadtverband der Grünen sowie mehreren Privatpersonen eingereicht. Auch der im vergangenen Jahr durch die Stadt kriminalisierte “Täterrundgang” wurde erneut für den Jahrestag der Bombardierungen von einer Privatperson angemeldet. Bisher hat die Landeshauptstadt Dresden als zuständige Versammlungsbehörde jedoch noch keine Auflagenbescheide oder Versammlungsverbote erlassen. In seiner Antwort verwies Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auch auf die prinzipielle Möglichkeit Gegenveranstaltungen in der Nähe von rechten Versammlungen durchzuführen. Es sei im Einzelfall trotzdem möglich, dieses Selbstbestimmungsrecht auf Protest zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch die Versammlungsbehörde und die zuständige Polizeidirektion einzuschränken.
Die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements geht jedoch unvermittelt weiter. Gestern hatte Bodo Ramelow, der Fraktionsvorsitzende der Thüringer Linken, bekannt gegeben, dass er vom dafür zuständigen Dresdner Amtsgericht gleich zu Beginn des Jahres zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 170 Euro verurteilt worden ist. Das Gericht ist der Meinung, dass der Politiker am 13. Februar 2010 eine Blockade auf einer der möglichen Routen eines geplanten Naziaufmarsch hinter dem Neustädter Bahnhof “maßgeblich initiiert” und damit eine “grobe Störung“ nach §21 des Versammlungsgesetzes verursacht zu haben. Nachdem Ramelow das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße einzustellen, abgelehnt hatte, war für die weitere Strafverfolgung eine Aufhebung der Immunität des Thüringer Landtagsabgeordneten notwendig geworden. Der Politiker wies die Vorwürfe als “konstruiert und absurd“ zurück und plant, gegen das Urteil Revision einzulegen. Erst im Dezember war in Dresden ein Student zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt worden. In seiner Urteilsbegründung hatte der Amtsrichter Nazis als “schützenswerte Minderheit” bezeichnet.Dass es wie im vergangenen Jahr wieder zu einer massenhaften Speicherung von Telekommunikationsdaten und dem Einsatz von IMSI-Catchern kommt, wollte der Sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) weder bestätigen, noch dementieren. Seiner Meinung nach seien von den Ermittlern im Februar 2011 nur sogenannte Verkehrsdaten und keine Namen und Anschlussinhaber abgefragt worden. Dem widersprechen allerdings die bisher bekannt gewordenen Erkenntnisse der Behörden, die von Juli bis Dezember die Bestandsdaten von mehr als 50.000 Menschen abgefragt haben wollen. Der FDP-Politiker betonte, dass Gewalttäter, die mit Molotowcocktails oder Steinen auf Menschen und Sachen werfen, auch in Zukunft “Probleme mit dem Staatsanwalt” bekommen würden. In einem Interview mit der taz hatte kürzlich der sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischer das Mittel der Funkzellenabfrage bei Großveranstaltungen als überholt bezeichnet, da “der Teilnehmerkreis intelligent genug ist, Gegenstrategien zu entwickeln”. Bis heute konnte mit den Ergebnissen der massenhaften Auswertung zehntausender Handydaten nicht einer der mutmaßlichen Gewalttäter vom 19. Februar verurteilt werden. Dadurch bleiben berechtige Zweifel an der Aussage von Martens, dass die Ermittlungsmethoden letztendlich nicht dazu geführt haben sollen, friedliche Demonstranten einzuschüchtern.
Fundort: „Alternative Dresden-News“
In Dresden sind für 2012 am 13. Februar und am 18. Februar Nazidemos angemeldet wurden. Diese gilt es wie in den beiden Jahren zu verhindern, damit den Neonazis ein für alle Mal die Lust am Marschieren vergeht.
Die Neonazi-Demo am Samstag nach dem 13. Februar ist traditionell die größere, weil hier Neonazis aus In- und Ausland anreisen. Deswegen werden voraussichtlich auch die Antifaschist_innen bundesweit und international auf dieses Datum hin mobilisieren. Das heißt Terminplaner und Taschenkalender raus und den 18. Februar reservieren. Denn auch dieses Jahr heißt es wieder: Einfach mal aufstehen und sich widersetzen!
Antifaschist_innen in der Region arbeiten bereits fleißig daran dass auch dieses Jahr ein Bus aus der Region zu den antifaschistischen Protesten fährt. Mehr Informationen werden zeitnah auf diesem Blog folgen.
Da Antifaschist_innen aus Tübingen/Reutlingen wegen ihrer Beteiligung an den Protesten Polizei-Repression erfuhren, lautet unser spezielles Motto für 2012: „Dresden: Jetzt erst recht!“
Mehr allgemeine Informationen zum Gegenprotest gibt’s unter: www.dresden-nazifrei.com

Die Behörden planen mit Verweis auf das „Gebot der Lagertrennung“ Nazis und ihre Gegner räumlich zu trennen. Die Nazis sammeln sich am Hauptbahnhof auf Altstädter Seite.
Dresden ist dafür ideal, weil die Stadt durch den Fluss Elbe getrennt wird in einen Altstädter und einen Neustädter Teil. „Als Trennungslinie fungiert dabei die Elbe“, schreibt das Ordnungsamt.
Offenbar soll dieses Konzept am 13. und am 19. Januar eingesetzt werden.
Der geplante antifaschistische Gedenkrundgang „Täterspuren“ in der Dresdner Altstadt am 13. Februar wurde bereits in diesem Zusammenhang verboten. Nur Veranstaltungen die die Nazis nicht beeinträchtigen werden offenbar genehmigt. Deswegen dürfen am 13. Februar Menschenkette und Neonazis auch beide in die Altstadt .
Am 19. Februar wurde auch eine Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen auf Altstädter Seite verboten. Auf der Altstädter Seite wurde am 19. Februar nur eine CDU- und FDP-Mahnwache vor der Synagoge genehmigt. Diese Mahnwache wird von Lars Rohwer (* 1972), Parteivorsitzender der CDU in Dresden, und Johannes Lohmeyer, FDP-Fraktionschef im Stadtrat, organisiert. Das Rechtsaußen-Duo beschwerte sich über einen Aufruf der Berliner SPD an alle Berliner sich an den friedlichen Protesten gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar zu beteiligen und sich jeglicher Leugnung und Relativierung deutscher Schuld an Vernichtungskrieg und Holocaust entgegen zu stellen. Die beiden bezeichneten den Aufruf als eine „Selbst-Einladung“ und eine „unverantwortliche Aufforderung“ an gewalttätige „Demonstrationstouristen“, sich in der Stadt „auszutoben“.
Lars Rohwer wendeten sich bereits in Vergangenheit gegen das GehDenken-Bündnis: „Zudem brauche es zu diesem Anlass keine europäischen Politiker, welche die Geschichte Dresdens nicht kennen.“ (Interview mit Lars Rohwer in der SäZ vom 29. 10.08)
Fazit: Stay your ground at the oldtown!
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